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Nachlese DCONex 2016, Thema Asbest in Spachtelmassen und Putzen

Unser Mitarbeiter, Herrn Dr. Ries, berichtet über Vorträge zum Thema Asbest in Spachtelmassen und Putzen auf der DCONex 2016 vom 13.-15. Januar in Essen

Asbest spielt auch über 20 Jahre nach dem Verbot eine große Rolle bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen. Einige Zahlen verdeutlichen dies. So wurden insgesamt (Bundesrepublik + DDR) rund 5,7 Mio. Tonnen Asbest importiert. Davon wurden rund 75% für die Herstellung von Asbestzement, dem Hauptprodukt, verwendet. Dieser hat einen Asbestgehalt von ca. 10%, was insgesamt auf eine Asbestzementproduktion von 43 Mio. t. schließen lässt. Hiervon sind auch über 20 Jahre nach dem Verbot erst rund 4 Mio. t. entsorgt, was bedeutet, dass sich noch gut 39 Mio. t. Asbestzement in den Gebäuden befinden, und längst nicht jedes Asbestprodukt ist so offensichtlich wie Asbestzement.

Verdeckte Produkte wie Spachtelmassen, Fliesenkleber und Putze

In jüngster Zeit sind die verdeckten Produkte wie Spachtelmassen, Fliesenkleber und Putze verstärkt in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Hier wurde Asbest gerne in sehr geringen Mengen zugesetzt, um die Verarbeitungseigenschaften des Produktes zu verbessern. Heute finden sich daher die asbesthaltigen Stellen vielfach unter Tapeten oder sie sind, wie zum Beispiel unter Putz gelegte Leitungen, nur sehr punktuell vorhanden. Diese verdeckten Produkte stellen eine nicht unerhebliche Gefahr für jeden dar, der sie zufällig und /oder unsachgemäß bearbeitet. Dabei kann es zu nennenswerten Faserfreisetzungen kommen. Im Verdacht stehen dabei Gebäude, die auch nach dem absoluten Asbestverbot 1993 erbaut oder modernisiert/saniert wurden, mindestens aber bis in das Jahr 1995.

Anforderungen an die Probenahme

Diese Problematik stellt einige Ansprüche an die Probenahme, damit eventuell vorhandene Schadstoffe auch sicher erfasst werden können. Um die Anzahl der Proben nicht zu sehr in die Höhe zu treiben, wurde in einem Diskussionspapier des Gesamtverbandes der Schadstoffsanierer (GVSS) in Zusammenarbeit mit dem VDI im Juni 2015 ein Diskussionspapier zum Thema asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden vorgeschlagen, mehrere Einzelproben zu einer Mischprobe zusammen zu fassen.

Aufwändige Laboranalytik

Dieses Vorgehen stellt wieder hohe Anforderungen an die Laboranalytik, deren Nachweisgrenze im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren nach VDI 3866 Blatt 5 deutlich abgesenkt werden muss, bis in Bereich der Nachweisgrenze des Verfahrens nach IFA / BIA-Verfahren 7487 (0,008 Masse-%) oder sogar darunter. Dies zum einen, weil die gesuchten Produkte teilweise sehr geringe Asbestgehalte aufweisen und zum anderen, weil oft nur eine Einzelprobe der zu der jeweiligen Mischprobe zusammengefassten Proben Asbest enthält. Oft wird das asbesthaltige Produkt bei der Probenahme auch nur teilweise erfasst. Aus diesem Grund soll das Diskussionspapier zu der VDI 6202, Blatt 3 erweitert werden.

Kosten der Untersuchung

Im Unterschied zur Untersuchung einer normalen Material- oder Staubprobe fallen bei der Untersuchung von Putzen und Spachtelmassen aufwändige präparative Arbeiten und ein erhöhter Untersuchungsaufwand an:

  • Herstellung einer Mischprobe, Homogenisierung, Vermahlung
  • Veraschung und Säurebehandlung
  • Suspendierung des Materials und Filtration durch einen goldbedampften Kernporenfilter
  • Erhöhter Zeitaufwand bei der Auswertung der Präparate zum Nachweis kleinster Asbestkonzentrationen und deren Quantifizierung

► zum Preisverzeichnis Rasterelektronenmikroskopie / Asbestanalyse

Ausblicke

Dabei wird zurzeit auch das Standardanalyseverfahren nach VDI 3866, Blatt 5 überarbeitet und soll bei seinem endgültigen Erscheinen 2016 Möglichkeiten beinhalten, die Nachweisgrenze von bisher rund 1 Massen% deutlich, d.h. um mehrere Größenordnungen abzusenken. Im Gespräch sind Nachweisgrenzen von bis zu 0,001 Masse-%.

Damit soll sichergestellt werden, dass auch verdeckte und mit geringen Asbestgehalten belastete Stoffe sicher identifiziert werden können. Immerhin können diese bei unsachgemäßer Bearbeitung Fasermengen freisetzen, die durchaus im Bereich des nationalen Grenzwertes des Toleranzrisikos von Fasern 100 000/m3 liegen. Dieser Wert bedeutet, dass bei einer arbeitstäglichen Exposition über 40 Jahre ein zusätzliches Krebsrisiko besteht, dass 4 von 1000 Personen erkranken. Das sogenannte Akzeptanzrisiko, dessen Einhaltung keine weiteren Maßnahmen erforderlich macht, liegt zurzeit bei 10 000 Fasern /m3 und soll bis 2018 auf 1000 Fasern abgesenkt werden.

Auch aus dieser Sicht scheint es durchaus sinnvoll, das Augenmerk verstärkt auf die verdeckten asbesthaltigen Produkte zu lenken.