Mit einer Faseranalyse geben wir Ihnen schnelle Gewissheit darüber, ob Ihre eingereichten Materialien lungengängige Fasern enthalten. Ausgestattet mit 4 modernen Rasterelektronenmikroskopen (REM) und EDX-Systemen zur Röntgenmikroanalyse sind wir in der Lage, Ihre Proben zuverlässig nach nationalen und internationalen Normen und Richtlinien auf gesundheitsgefährdende Fasern zu untersuchen.
Laut Weltgesundheitsorganisation WHO gelten längliche Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 3 Mikrometern, einer Länge von mehr als 5 µm und einem Länge-Durchmesser-Verhältnis von mehr als 3:1 als potenziell gesundheitsschädlich, wenn sie biobeständig sind.
Faserförmige Partikel mit einem Durchmesser von 3 oder mehr Mikrometern gelten als nicht lungengängig, sofern sie nicht – wie Asbest – das Potenzial haben, sich bei mechanischer Beanspruchung in Längsrichtung zu feineren Fasern aufzuspalten.
Diese Fasern gelten als kanzerogen/gesundheitsgefährdend:
Aktuell in der Diskussion, gesundheitsschädliche Eigenschaften zu haben, stehen zudem Carbonfasern und carbonfaserverstärkte Kunststoffe (CFK). Diese finden zunehmend Einsatz im Flugzeug- und Fahrzeugbau und können z.B. bei einem Brand lungengängige Fasern freisetzen.
Über die 6 Asbestminerale hinaus werden in einigen Ländern auch natürlich vorkommende Fasern aus den Mineralen Erionit, Glaukophan und weiteren als krebserregend eingestuft.