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Nachbericht: Die DCONex feiert 10. Jubiläum

Ende Januar 2023 trafen sich Fachleute aus dem Bereich Gebäudeschadstoffe und Bauen im Bestand bereits zum zehnten Mal bei der DCONex, um sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren und auszutauschen. Auch wir haben den Fachkongress in Essen besucht – dieses Mal ohne eigenen Messestand, dafür mit umso mehr Zeit für Vorträge und vertiefende Gespräche. Einige wichtige Themen der Veranstaltung haben wir für Sie zusammengefasst:

Updates zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

DCONex 2023: Frau Bonner von der BG BauDie Gefahrstoffverordnung wird schon seit längerem überarbeitet. Dieses Jahr könnte die neue Auflage endlich erscheinen. Ein konkretes Veröffentlichungsdatum wurde auf der DCONex zwar noch nicht verkündet. Frau Bonner von der BG Bau äußerte in ihrem Vortrag jedoch vorsichtig optimistisch, dass es im 2. Quartal 2023 so weit sein könnte. Details aus der GefStoffV im Überblick:

  • Bauen im Bestand: ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung und Instandhaltung) bleiben weiterhin die einzig zulässigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Asbest. Instandhaltung meint dabei Wartung und Inspektion, aber nicht Instandsetzung.
  • § 5a Mitwirkungs und Informationspflicht: Wer Baumaßnahmen veranlasst, muss zuvor erkunden und feststellen, ob mit Schadstoffen (insbesondere Asbest) und deren Freisetzung zu rechnen ist. Asbest wird dabei in allen Gebäuden vermutet, deren Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 liegt. Die Ergebnisse der historischen oder technischen Erkundung müssen dem beauftragten Unternehmen vor Beginn der Bautätigkeit mitgeteilt werden.
  • § 11 Verwendungs und Tätigkeitsbeschränkungen: Dieser Paragraf definiert Arbeiten, die im Zusammenhang mit Asbest verboten sind. Beispielsweise dürfen nicht vollflächig beschichtete Asbestzementdächer und Außenwandflächen aus Asbestzement nicht beschichtet oder gereinigt werden.
  • Anforderungen und Qualifikation: Im Asbestbereich tätige Firmen müssen einige Kriterien erfüllen. Die Firmen benötigen beispielsweise eine Zulassung der zuständigen Behörde und müssen dieser Behörde Tätigkeiten im Hochrisikobereich spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten melden.

Die neue LAGA M 23 steht in den Startlöchern

Die Neuauflage der LAGA M 23 soll laut Falk Fabian vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg noch in diesem Jahr erscheinen. Die Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle befindet sich seit 2020 in Überarbeitung. Ziel ist hier ein Baustoffrecycling, bei dem die Ausschleusung von Asbest sichergestellt wird.

Welche Anforderungen müssen Recyclingbaustoffe erfüllen?

DCONex 2023: Big Bag für asbesthaltigen BauschuttMichael Mund vom Ingenieurbüro Mund sprach bei der DCONex 2023 über Recyclingbaustoffe und Schadstoffe. Vor einem Bauschutt-Recycling müssen potenzielle Stör- und Schadstoffe wie beispielsweise Asbest erkundet, gefunden und entfernt werden. Sollte das nicht möglich sein, ist die Wiederverwendung nicht erlaubt. Asbestfreiheit bedeutet dabei, dass nach geeigneter Probenahme und Analyse gemäß VDI 3876 ein Beurteilungswert von 0,01 Masse-% unterschritten wird. Werden allerdings bereits visuell asbesthaltige Verwendungen (wie Faserzement-Bruchstücke) erkannt, so gilt das Haufwerk oder das betreffende Bauteil als asbesthaltig.

Im August 2023 soll die Ersatzbaustoffverordnung (Mantelverordnung) in Kraft treten. Sie gilt für die Herstellung und Inverkehrbringung mineralischer Ersatzbaustoffe sowohl im mobilen als auch stationären Aufbereitungsanlagen. Diese bundeseinheitliche Verordnung ist begrüßenswert. Doch muss es noch zu einer einheitlichen Umsetzung kommen, inklusive Arbeitshilfen. Die zwingende Überwachung der Aufbereitungsanlagen, die Verschärfung einiger Parameter und vor allem der Kostenfaktor könnten zu einer Verschiebung vom Recycling hin zu einer Deponierung führen.

Mehr zum Thema Baustoffrecycling, aber auch zu Verantwortlichkeiten und Haftung von Bauherren, Planern und Gutachtern sowie zu weiteren spannenden Kongressthemen können Sie im umfangreichen scilogs.spektrum.de-Blogeintrag unseres Mitarbeiters Dr. Gunnar Ries nachlesen.

Da die DCONex über die Jahre stark gewachsen ist, wird sie 2024 von der Messe Essen in das MCC Münster umziehen. Wir freuen uns schon darauf, Sie dann am 23. Und 24. Januar wieder am eigenen Messestand begrüßen zu dürfen.