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Messe-Rückblick DCONex 2026: Neuigkeiten aus Asbestanalytik und Schadstoffmanagement

DCONex 2026: Infostand von CRB und i3 MembraneAuch dieses Jahr fand die DCONex im Congress Centrum Halle Münsterland in Münster statt – der Fachkongress mit begleitender Fachausstellung rund um Schadstoffmanagement und Gebäudeschadstoffe. Ein besonderer Dank gilt unserem Partner i3 Membrane, mit dem wir erneut mit einem gemeinsamen Messestand vertreten waren.

Das CRB-Team hat sich auf der DCONex 2026 in diversen Sessions über aktuelle Entwicklungen zum Umgang mit Schadstoffen informiert und stand erneut selbst auf der Bühne, um über das Thema Asbestanalytik zu berichten. So hat unser Laborleiter Dr. Stefan Pierdzig in diesem Jahr einen Vortrag zum Thema geogener Asbest gehalten und unser Mitarbeiter Dr. Gunnar Ries hat den Workshop „Analyse von Amphibolen“ moderiert. Weitere wichtige Inhalte des diesjährigen Fachkongresses fassen wir in diesem Nachbericht zusammen:

KI in der Asbestanalytik: Chancen und Herausforderungen

In diesen Bereichen bietet künstliche Intelligenz Potenzial:

  • Prognose der Recyclingfähigkeit von Baustoffen
  • Abschätzung von Abfall- und Verwertungsmengen
  • Unterstützung bei Planung, Bauüberwachung und Qualitätskontrolle
  • Abfrage von Regelwerken, Normen und Vorschriften

Voraussetzung bleiben jedoch qualitativ hochwertige Trainingsdaten und fachliche Expertise. KI ergänzt die Analytik – ersetzt sie aber nicht.

Novelle der Gefahrstoffverordnung & Anpassung der TRGS 519

Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wirkt sich direkt auf die TRGS 519 („Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“) aus. Wichtige Punkte:

  • Teilweiser Rückbau asbesthaltiger Bauteile (z. B. einzelne Faserzement- oder Floorflex-Platten) im Rahmen funktionaler Instandhaltung möglich
  • Konkretisierte Anforderungen an räumliche Trennung und Kennzeichnung
  • Dokumentationspflicht bei verbleibenden asbesthaltigen Materialien
  • Präzisierungen zum Überdeckungsverbot (gilt z. B. nicht für asbesthaltige Putze, Fliesenkleber und Spachtelmassen; eine schwimmende Verlegung von Teppich auf asbesthaltige Böden ist zulässig)
  • Stärkere Mitwirkungs- und Informationspflicht des Veranlassers
  • Frühzeitige technische Erkundung bereits in der Planungsphase empfohlen

Ziel ist eine rechtssichere Umsetzung bei gleichzeitiger Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die Expositions-Risiko-Matrix der TRGS 519

Zentrales Werkzeug für die Sanierungsplanung ist weiterhin die Expositions-Risiko-Matrix der TRGS 519. Die Matrix klassifiziert Tätigkeiten nach Höhe der Faserfreisetzung:

  • Geringe Exposition: 1.000–10.000 Fasern/m³
  • Mittlere Exposition: 10.000–100.000 Fasern/m³
  • Hohe Exposition: > 100.000 Fasern/m³

Grundsätzlich werden Tätigkeiten ohne ausreichend validierte Messwerte automatisch der höchsten Risikoklasse zugeordnet. Das kontinuierliche Messprogramm der Berufsgenossenschaften (BG Bau, BG ETEM, BG Holz und Metall) ermittelt Expositionswerte für verschiedene Tätigkeiten. Diese geprüften Tätigkeiten sollen in Anlage 9 der TRGS 519 veröffentlicht werden. Um fundierte Daten für künftige Verfahren zu generieren, ist man auf die Bereitschaft der Bauherren angewiesen, ihre Objekte für Messungen bereitzustellen.

Asbest in Bauschutt: Neue Standards für Analytik und Entsorgung

VDI 6202 Blatt 10 in der Praxis

Die vergleichsweise neue VDI 6202 Blatt 10 schließt eine Regelungslücke im Umgang mit potenziell asbesthaltigem Bauschutt. Dabei wird unterschieden zwischen abbruchnahen Haufwerken und Haufwerken aus gebrochenem Material:

Abbruchnahe Haufwerke:

  • Einzelne Materialien lassen sich noch zuordnen
  • Grobe, unzerbrochene Stücke oder ganze Bauteile sind erkennbar 

Gebrochenes Material:

  • Meist keine einzelnen Bauteile mehr erkennbar
  • Das Material wurde umgelagert und prozessiert

Bei der DCONex 2026 wurden unterschiedliche Probenahmestrategien diskutiert: die Rekonstruktion der Gebäudesubstanz bei abbruchnahen Haufwerken oder die Einteilung in Sektoren, deren Absuchen und gegebenenfalls die Anlage von Schürfen. Die Probenahme selbst erfolgt nach LAGA PN 98, die Analytik nach VDI 3876 bzw. 3866 Blatt 5.

DCONex 2026: CRB-Vortrag über geogenen AsbestAktualisierte LAGA M 23: Bedeutung für Abbruch und Recycling

Die alte LAGA M 23 stammt bereits aus Juni 2015. Die aktualisierte Fassung bringt zentrale Neuerungen:

  • Berücksichtigung mineralischer Bauabfälle mit geringen Asbestgehalten
  • Bewertung neuer Erkenntnisse zu asbesthaltigen Bauprodukten
  • Beurteilungswert für Asbestfreiheit: 0,01 Massen-%

Gebäude, die nach dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten in der Regel als asbestfrei – sofern keine Verdachtsmomente vorliegen. Zudem können Bauwerke als asbestfrei gelten, wenn sie nach dem aktuellen Stand der Technik asbestsaniert wurden oder wenn eine entsprechende Sachverständigenbescheinigung vorliegt.

Bauschutt mit einem Asbestgehalt von weniger als 0,1 Massen-% kann als nicht gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 01 XX, mit Hinweis „geringe Asbestgehalte“) entsorgt werden; oberhalb von 0,1 Massen-% ist er als gefährlicher Abfall (17 01 06) einzustufen. Die Gewinnung und das Inverkehrbringen von Gesteinen mit weniger als 0,1 Massen-% geogenem Asbest bleiben zulässig, sofern kein technisch zugesetzter Asbest vorliegt. Entsprechend erlaubt das Chemikalienrecht die Verwertung mineralischer Bauabfälle als Recyclingbaustoffe bis zu diesem Schwellenwert.

Problematisch bleibt jedoch die fehlende verbindliche Abgrenzung zwischen geogenem und technischem Asbest. Die LAGA M 23 verweist hierzu lediglich auf die Untersuchungsmethoden und Auswerteregeln der TRGS 517 sowie auf die Bewertung lungengängiger Fasern nach WHO-Definition. Für das Recycling gilt grundsätzlich: Zugelassen sind nur asbestfreie Bauabfälle ohne technischen Asbest; der Nachweis der Asbestfreiheit ist durch Abfallerzeuger bzw. Besitzer zu erbringen.

Recycling von Baustoffen: Zeitdruck vs. Schadstofffreiheit

Im Baustoffrecycling zeigen sich klare Herausforderungen:

  • Zeit- und Kostendruck auf Baustellen
  • Komplexe Materialverbunde (Kompositbaustoffe)
  • Schwierige Trennbarkeit vor Ort
  • Hohe Anforderungen an Aufbereitungsanlagen
  • Sicherstellung der Schadstofffreiheit als zentrale Voraussetzung

Ohne belastbare Analytik ist eine sichere Kreislaufführung mineralischer Baustoffe nicht möglich.

Unser Kurzfazit zur DCONex 2026

Die DCONex 2026 hat erneut verdeutlicht, wie entscheidend die klare fachliche Abgrenzung zwischen technisch verwendetem und sogenanntem geogenem Asbest für Analytik, Entsorgung und Recycling ist. Warum unser Prüflabor klare Richtlinien für den Umgang mit geogenem Asbest fordert, können Sie in dieser aktuellen Pressemitteilung nachlesen.

Der Fachkongress überzeugte wieder mit hoher inhaltlicher Qualität, insbesondere zu Asbestanalytik, Regelwerken und Recycling. Auch der fachliche Austausch mit anderen Ausstellern, Branchenvertretern und Kongressteilnehmern an unserem gemeinsamen Stand mit i3 Membrane war erneut ein echtes Highlight. Vielen Dank für die zahlreichen interessanten und anregenden Gespräche. Wir freuen uns schon jetzt auf die nächste DCONex am 26. und 27. Januar 2027.

Einen noch umfassenderen Nachbericht zur DCONex 2026 können Sie im Blog unseres Kollegen Dr. Gunnar Ries nachlesen.